Durch die EU-Ökodesignrichtlinie festgelegt: Ab September gilt eine erweiterte Informationspflicht - zum Nutzen der Verbraucher.
Ab 1. September 2010 müssen die Verpackungen von Energiesparlampen umfangreiche Produktinformationen enthalten. Die Verbraucher finden dann auf jeder Verpackung Angaben über Wattleistung, Helligkeit und Lichtfarbe. Zudem bieten Informationen über die Anzahl der Schaltzyklen, Aufwärmzeit und Lebensdauer eine gute Orientierung beim Lampenkauf. In Zukunft muss auch der Quecksilbergehalt angegeben werden und eine Internetseite, auf der Hinweise zum Umgang mit zerbrochenen Lampen zu finden sein müssen. Mit diesen Informationen auf den Verpackungen gewinnt der Verbraucher schnell einen Überblick über alle relevanten Fakten der jeweiligen Energiesparlampe.
Die Ökodesignrichtlinie hat zum Ziel, den Energieverbrauch elektrischer Geräte signifikant zu senken. Das hat durch die Verringerung des CO2-Ausstosses nicht nur positive Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf den Geldbeutel der Verbraucher. Auch wenn die Anschaffungskosten einer Energiesparlampe zunächst höher sind als bei einer Glühlampe, rechnen sich Energiesparlampen durch ihre lange Lebensdauer und den deutlich niedrigeren Stromverbrauch. Energiesparlampen verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als Glühlampen und haben durchschnittlich eine zehnmal so hohe Lebensdauer.
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