Am 1. September 2009 ist die neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die Mindestanforderungen an die Effizienz von Haushaltslampen vorgibt. Ineffiziente Glühlampen und andere besonders energieintensive Leuchtmittel werden stufenweise bis 2016 aus den Verkaufsregalen verbannt.
Im Zusammenhang mit dem 1. September war oftmals von einem „Glühlampenverbot" die Rede. Dabei sieht die EU-Verordnung gar kein Verbot bestimmter Techniken vor. Vielmehr führt eine stufenweise Erhöhung der Effizienzanforderungen dazu, dass die Hersteller Glühlampen und andere energieintensive Lichtprodukte bis 2016 nicht mehr auf den Markt bringen dürfen.
Als Grundlage zur Bewertung der Effizienz dient das EU Energie-Label. Es unterscheidet zwischen den Energieeffizienzklassen A (geringer Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch). Stufenweise müssen alle Lampen bis 2012 mindestens Effizienzklasse C erfüllen, bis 2016 die Klasse B. Glühlampen erfüllen maximal die Klasse D. Sie wandeln nur fünf Prozent des aufgenommenen Stroms in Licht um - der Rest geht als Wärme verloren. Befreit von der EU-Verordnung sind Speziallampen, wie sie z. B. für Haushaltsgeräte oder für die Aquariumsbeleuchtung verwendet werden.
Los ging es ab dem 1. September 2009 mit klaren Glühlampen ab 100 Watt. Darüber hinaus gilt ab diesem Zeitpunkt für die Lampenindustrie ein Verkaufsstopp für alle matten Lampen - auch Energiesparlampen, die nicht der Energieeffizienzklasse A angehören. Da keine der auf dem Markt erhältlichen matten Glühlampen dieses Kriterium erfüllt hat, sind diese aus dem Handel verschwunden.
gilt die neue Richtlinie für Glüh und Halogenlampen mit 75 Watt.
dürfen die Hersteller Glühlampen ab 60 Watt nicht mehr auf den Markt bringen.
gelten die neuen Anforderungen dann für alle Halogen- und Glühlampen schlechter als Effizienzklasse C.
beginnt die letzte Stufe. Dann werden die Anforderungen für Halogenlampen von Effizienzklasse C auf B angehoben. Bereits heute gibt es Modelle, die diese Anforderung erfüllen - z. B. Niedrigvolt-Halogenlampen.
Der schrittweise „Glühlampenausstieg" soll die Umstellung der Produktion für die Lampenindustrie erleichtern und sicherstellen, dass für die Verbraucher ausreichend Energiesparlampen erhältlich sind. Nach den jeweiligen Stichtagen verschwinden die jeweiligen Lampentypen nicht über Nacht aus den Regalen - der Handel darf bestehende Lagervorräte noch weiter verkaufen. Auch können Glühlampen weiterhin zuhause zum Einsatz kommen.
Mit der Verordnung geht Europa in Sachen Klimaschutz als leuchtendes Beispiel voran. Allein in Deutschland lässt sich der CO2-Ausstoß um 4,5 Millionen Tonnen vermindern, wenn alle deutschen Haushalte 6o Prozent ihrer Leuchten mit Energiesparlampen ausstatten würden. Laut Berechnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entspricht dies dem CO2-Gesamtausstoß von ca. 1,8 Millionen Mittelklassewagen (bei einer Leistung von 15.000 Kilometer/Jahr). Die deutschen Verbraucher werden um 1,3 Milliarden Euro entlastet.
Und auch das dürfte im Sinne der Verbraucher sein: Die EU Verordnung legt einheitliche Mindestanforderungen an die Funktionalität von Haushaltslampen und deren Kennzeichnung fest.
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